Die Leistungen der #imländle GmbH bestimmen sich nach dem konkreten Auftrag.
Der Auftraggeber wird der #imländle GmbH jegliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Ausschließlich der Auftraggeber ist – mangels anderweitiger Vereinbarung – für die Beschaffung und den Rechtserwerb dieser Inhalte verantwortlich. Zur Überprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Daten ist die #imländle GmbH nicht verpflichtet.
Nach Fertig- und Zurverfügungstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich die Abnahme zu erklären, wenn die Leistung mangelfrei ist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertig- und Zurverfügungstellung der Leistung schriftlich abgelehnt wird unter Bezeichnung der Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGBs nicht etwas anderes bestimmt ist.
Das Eigentum an allen während des Auftrags entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der #imländle GmbH. Die #imländle GmbH räumt dem Auftraggeber an dem auftragsgemäß erstellten Werk sowie jeglichen hierin eingebundenen und/oder enthaltenen und von der #imländle GmbH selbst hergestellten Inhalten und Elementen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, das Werk im Internet (Youtube, Webseiten, Social Media) zu nutzen sowie Kopien des Werks für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden; die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Der Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung der #imländle GmbH dazu berechtigt das Werk oder einzelne Elemente – gleich ob ganz oder teilweise –, zu bearbeiten, zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern oder zu löschen. In diesen Fällen kann der #imländle GmbH verlangen, im Zusammenhang mit dem Werk und/oder einzelnen Elementen nicht mehr als Urheber genannt zu werden. Die Reichweite der Rechteeinräumung bei von der #imländle GmbH beschafften Rechten Dritter, richtet sich nach dem von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechten und hierfür geltenden Bestimmungen.
Die Rechteeinräumung ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der geschuldeten Vergütung und etwaiger Auslagen. Dem Auftraggeber kann eine Nutzung des Werks oder einzelner Bestandteile vorläufig erlaubt werden, ohne dass damit eine Rechteeinräumung verbunden ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Nutzung des Werks die #imländle GmbH als Urheber des Werks zu nennen.
Der #imländle GmbH ist berechtigt, erbrachte Leistungen oder Teile hiervon, wie das Werk, Entwürfe und inhaltliche Elemente, auch wenn sie auf Auftraggebervorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere das Werk und den Auftraggeber in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen (z.B. auf Social-Media-Plattformen, Homepages).
Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages, räumt die #imländle GmbH dem Auftraggeber die in Ziffer 6.1 bezeichneten Nutzungsrechte ein, an allen bereits erstellten (Teil-)Leistungen nach Zahlung der dann – je nach Art der Kündigung – gemäß § 648 oder § 648a BGB geschuldeten Vergütung. Gleiches gilt für Verkörperungen von (Teil-)Leistungen.
Die vorgeschriebenen Meldungen an entsprechende Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA bei Musikstücken) werden von der #imländle GmbH übernommen.
Wird ein Drehbuch bzw. ein bestehendes Filmwerk vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an die #imländle GmbH vorzunehmen.
Gegenstände und Materialien, die zur Herstellung an die Auftraggeber trägt das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten und Materialen (z.B. Logos und Bilder, die eingeblendet werden).
Für Urheberrechte Dritter haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die #imländle GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von solchen Rechtsverletzungen aufkommen.
Alle dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden und nicht allgemein zugänglichen oder offenkundigen Informationen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrags oder wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt. Der Auftraggeber hat diese Geheimhaltungspflicht seinen involvierten Mitarbeitern und beteiligten aus seiner Sphäre aufzuerlegen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden und Aufwendungen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit es sich nicht um Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens handelt oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet die #imländle GmbH auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Die Haftung der #imländle GmbH ist dann jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung der #imländle GmbH auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Für die Wahrung der Schriftlichkeit im Sinne der AGBs genügt die Textform.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen berührt die der übrigen nicht. Die Parteien werden im Fall der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen ihrem Sinn nach und wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Lücke.
Bei Abweichungen in Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für diese AGBs.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – in Deutschland.
Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
Die Vertragssprache ist Deutsch.